Wann kann die Scheidung eingereicht werden?
Für die einvernehmliche Scheidung ist es Voraussetzung, dass die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben. Dies bedeutet, dass bei Scheidungsausspruch des Gerichts ein Jahr Trennungszeit verstrichen sein muss. Da das Verfahren zum Versorgungsausgleich durch die Einholung der Rentenauskünfte meist ca. 3 Monate dauert und vorher keine Scheidung ausgesprochen werden kann, kann der Scheidungsantrag nach ca. 9 Monaten Trennungszeit bei Gericht eingereicht werden.