Online Scheidung | Scheidungsanwalt Ralf Becker

Wann beginnt die Trennungszeit?

Die Trennungszeit beginnt, wenn die Ehegatten beschließen, sich zu trennen. Dieser zunächst innere Vorgang muss selbstverständlich auch dem anderen Ehepartner mitgeteilt werden. Darüber hinaus müssen auch äußere Umstände erkennbar sein, wie z.B. Auszug eines Ehepartners aus der Ehewohnung. Die Eheleute können aber auch innerhalb der Ehewohnung getrennt leben (Trennung von Tisch und Bett).

Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte innerhalb der Wohnung einen eigenen Bereich haben sollte (z.B. schläft der eine Ehepartner im Schlafzimmer und der andere im Wohnzimmer). Des Weiteren sollten keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht werden, so dass jeder seine eigene Wäsche waschen, alleine einkaufen, alleine wirtschaften und auch die Mahlzeiten nicht mehr gemeinsam eingenommen werden sollten.



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